Büro
Im Jahr 1996 gründete Rusan Acar das Planungs- und Ingenieurbüro für Bauwesen R. Acar mit Sitz in Gau- Bischofsheim bei Mainz. Seither wurden über 80 Bauprojekte realisiert. Zu den Schwerpunkten gehören Planung und Bau von Ein-, und Mehrfamilienhäusern sowie Büro- und Gewerbebauten im Raum Mainz. Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl Neubauten als auch Umbauten und Sanierungen.
Dipl. Ing. (FH) Rusan Acar
Beratender Ingenieur
für Bauwesen
seit 2018
seit 1996
Acar Architektur- und Ingenieurbüro für Bauwesen PartGmbB
mit Sitz in Gau- Bischofsheim bei Mainz
Planungs- und Ingenieurbüro für Bauwesen R. Acar
mit Sitz in Gau-Bischofsheim bei Mainz
Mitglied der Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz
Mitgliedsnummer: 1172
Berufsbezeichnung: Beratender Ingenieur
Abschluss Diplom- Ingenieur an der Fachhochschule in Mainz
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
M. Sc. (FH) Janine Acar
Architektin
seit 2018
Acar Architektur- und Ingenieurbüro für Bauwesen PartGmbB
mit Sitz in Gau- Bischofsheim bei Mainz
Mitglied der Architektenkammer Rheinland- Pfalz
Mitgliedsnummer: 109280
Berufsbezeichnung: Architektin
Abschluss Master of Science an der Fachhochschule in Mainz
Fachrichtung: Architektur
Dipl. Ing. (FH) Rusan Acar
Beratender Ingenieur
für Bauwesen
seit 1996
Planungs- und Ingenieurbüro
für Bauwesen R. Acar
mit Sitz in Gau- Bischofsheim
bei Mainz
Mitglied der Ingenieurkammer
Rheinland- Pfalz
Mitgliedsnummer: 1172
Berufsbezeichnung:
Beratender Ingenieur
Abschluss Diplom- Ingenieur an
der Fachhochschule in Mainz
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
M. Sc. (FH) Janine Acar
Architektin
seit 2018
Acar Architektur- und Ingenieurbüro
für Bauwesen PartGmbB
mit Sitz in Gau- Bischofsheim
bei Mainz
Mitglied der Architektenkammer
Rheinland- Pfalz
Mitgliedsnummer: 109280
Berufsbezeichnung:
Architektin
Abschluss Master of Science an
der Fachhochschule in Mainz
Fachrichtung: Architektur
Leistungen
Wir bieten Ihnen sämtliche klassischen Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an.
Wir verstehen ein Bauprojekt als eine umfassende Aufgabe, die eine ganzheitliche Betreuung in allen Leistungsphasen beinhaltet. Dabei greifen gestalterische, technische und rechtliche Aspekte ineinander, welche von uns zusammengeführt werden. Aufgrund eines frühen Einbezugs all dieser Aspekte kann eine wirtschaftliche Lösung erarbeitet werden.
Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Zusammenfassen der Ergebnisse
Vorplanung
- Erarbeiten eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung
- Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen Zusammenhänge
- Kostenschätzung
Entwurfsplanung
- Durcharbeiten des Planungskonzepts und zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung
Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
- Einreichen des Bauantrages
Ausführungsplanung
- Erarbeitung der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im erforderlichen Umfang im Maßstab 1:50 bis 1:5
- Terminplanung
- Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
Vorbereiten der Vergabe
- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
Mitwirkung bei der Vergabe
- Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote
Bauausführung
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
- Rechnungsprüfung
- Abnahmen
Objektbetreuung
- Überwachung nach Abnahme zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche des Bauherren
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln
- Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts